Kosten

Kosten für psychotherapeutische Leistungen

Gesetzlich Versicherte

Bei Klienten, die gesetzlich krankenversichert sind, erfolgt die Kostenübernahme direkt über die Krankenversicherung (Gesundheitskarte).


Privat Versicherte

Bitte klären Sie mit Ihrer privaten Krankenversicherung, wie viele Psychotherapiestunden Ihnen nach Ihrem individuell vereinbarten Versicherungsvertrag erstattet werden.

Eine Abrechnung mit Privaten Krankenkassen ist nach Anfrage vor Beginn einer Psychotherapie prinzipiell möglich.



Beihilfe

Das gleiche gilt für Patienten, die beihilfeberechtigt sind - auch die Beihilfestellen übernehmen in der Regel die Kosten einer Psychotherapie nach vorheriger Antragsstellung.


Selbstzahler

Zahlen Sie Ihre Therapie selbst, gibt es keine Antragstellung an Ihre Krankenkasse und wir können sofort mit der Therapie beginnen. 

Auch bei einem späteren Abschluss von Versicherungen oder einer evtl. ausstehenden Verbeamtung oder anderen beruflichen Tätigkeiten, die eine Gesundheitsprüfung voraussetzen, kann sich dies lohnen.

Kostenvoranschlag:

Prinzipiell erhalten Sie vor Beginn unserer psychotherapeutischen Arbeit eine Vereinbarung über die zu erbringende Leistung mit Übersicht der  Kosten, die Sie bei Einverständnis und Annahme unterschrieben per Mail oder Post an mich zurückschicken.

Danach kann mit der vereinbarten Arbeit begonnen werden.

Die Kosten einer privat bezahlten Psychotherapie orientieren sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Sollten Sie sich nach einem Erst- oder Sondierungsgespräch dafür entscheiden, erhalten Sie einen individuellen Kostenvoranschlag.

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